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§ 25 StGB Täterschaft(1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter). Links zu § 25 Strafgesetzbuch
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letzte Aktualisierung: 10.10.2012 |