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§ 222 StGB Fahrlässige TötungWer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Lernmateriealien und Kommentare zu § 222 Strafgesetzbuch
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letzte Aktualisierung: 11.10.2012 |